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Onderwerp: Nebenbei

2016-12-28 11:04:05
2017-01-14 15:23:36
Skandalöses Urteil: Gibt es bald Richterinnen mit Kopftuch?
Die gläubige Muslima Aqilah S., Vater Pakistaner, Mutter Deutsche, hat sich in den Kopf gesetzt, in Deutschland Jura zu studieren und aufgrund ihrer guten Noten könnte sie auch Staatsanwältin oder gar Richterin werden. Grundsätzlich kein Problem, wäre da nicht ihr bockbeiniges Beharren darauf, "bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten“ als Ausdruck ihrer tiefen Religiosität das Kopftuch zu tragen. Das Oberlandesgerichts Augsburg hatte eine Dienstanweisung verfügt, die das verbietet, mit der Folge, dass Aqilah S. im Zuge ihres Referendariats bestimmte Tätigkeiten (z.B. Zeugenbefragungen, Verhandlungsleitungen) nicht ausüben durfte.
Darob fühlte sie sich diskriminiert und in ihrer Ausbildung zurückgesetzt, klagte vor dem Verwaltungsgericht – und bekam Recht. Der Vorsitzende Richter Bernhard Röthinger erklärte: „Die (…) Auflage, keine Kleidungsstücke zu tragen, die geeignet sind, das Vertrauen in die weltanschauliche Neutralität zu beeinträchtigen, war rechtswidrig.“ Begründung: Für einen solchen Eingriff in die Religionsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. – Das ist skandalös! Wann hört dieser Zirkus um die Kopftuchfrauen endlich einmal auf? Ist der deutsche Gesetzgeber nicht in der Lage, dieses elende Hickhack durch eine eindeutige, bundesweit geltende Bestimmung ein für all Mal zu regeln? Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) geht gegen das Urteil in Berufung. Das wird ihm aber vermutlich nicht viel nützen, so lange es in Bayern – anders als beispielsweise in Berlin – kein Gesetz gibt, das Beamten allgemein das Tragen von religiösen und weltanschaulichen Symbolen im Dienst verbietet.
Auf der anderen Seite: In vielen bayerischen Gerichten hängen Kruzifixe an der Wand. Diese müssen abgehängt werden, wenn ein Prozessbeteiligter es aufgrund seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit verlangt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973). Wie verhält es sich dann, wenn sich ein nicht-muslimischer Prozessbeteiligter einer Richterin mit Kopftuch gegenüber sieht? Darf dieser dann auch aufgrund seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit verlangen, dass dieses religiöse Symbol – womöglich samt der Trägerin – entfernt wird? Im Sinne der Gleichberechtigung und des Grundsatzes, dass vor Gericht alle gleich sind, muss dieses Recht eingeräumt werden. Es häufen sich die Urteile, denen der gesunde Menschenverstand nicht mehr folgen kann und die deutsche Justiz muss aufpassen, nicht noch den letzten Rest an Respekt und Glaubwürdigkeit zu verspielen. Wenn ein Richter seinen Urteilsspruch mit „Im Namen des Volkes“ einleitet, sollte er sich bewusst sein, im Namen welchen Volkes er das sagt und ob
2017-01-14 16:56:06
Tja, der Marsch durch die Instanzen hat begonnen. :( Ich bin gespannt, wo dieser religiöse Unsinn uns hinführen wird...
2017-01-14 19:28:30
Wann hört dieser Zirkus um die Kopftuchfrauen endlich einmal auf? Ist der deutsche Gesetzgeber nicht in der Lage, dieses elende Hickhack durch eine eindeutige, bundesweit geltende Bestimmung ein für all Mal zu regeln?

Das hört nie auf. Eher werden die Deutschen die Kopftuchpflicht für Moslems einführen, damit sie auch weiterhin was zu meckern haben.
2017-01-15 10:19:00
So wie der konservative katholische Richter immer noch seine Moralvorstellungen einfliesse lässt, ob da nun ein Kreuz an der Wand hängt oder nicht, so würde die muslimische Richerin, ob mit Kopftuch oder ohne ihre Moralvorstellungen weiter mit sich tragen. Ehrlich gesagt, mir ist vollkommen egal, ob jemand ein Kopftuch trägt oder nicht. Egal ob in einer Behörde, als Lehrer oder nur zu Hause. Entscheidender ist doch, ob der katholische oder muslimische Richter seine religös bestimmten Moralvorstellungen über rechtliche Grundsätze stellt und nicht ob die Muslima ihren Glauben dadurch zeigt, dass sie ein Kopftuch trägt oder der katholische Richter ein wöchentlicher Kirchgänger.
2017-01-15 10:50:21
Die Muslima drückt ja aus, dass Sie nur mit Kopftuch Richterin sein will! Denke da ist genug gesagt.
Wenn jemand ohne Fremdeinflüsse so einen JOB ausführt ist es für mich OK, ansonsten soll er anderswo arbeiten...
2017-01-15 11:40:57
Was bedeutet denn, dass jemand ein Kopftuch trägt? Hat er/sie dadurch falsche Moralvorstellungen? Ist sie/er durch ein auch nach außen getragenes Zeichen einer religiösen Einstellung nicht befähigt, auf Basis des Grundgesetzes Recht zu sprechen? Mir ist eine muslimische Richterin tausendmal lieber als Menschen, denen Eigentum vor Allgemeinwohl geht.
Nicht falsch verstehen: ich bin aus der Kirche - aus vielen guten Gründen - ausgetreten. Aber die Moralvorstellungen von religiösen Menschen sind ja nicht per se verkehrt.
2017-01-15 11:56:08
Es geht ja nicht darum ob Sie ein Kopftuch trägt, sondern darum, dass Sie nur so als Richterin arbeiten will! Ergo will Sie Ihre Religion mit einbringen.
2017-01-15 13:17:19
In den öffentlichen Dienst gehört gar kein weltanschaulich oder religiös sichtbares Bekenntnis, dann das zeigt, dass man eben nicht neutral ist, sondern seine Weltanschauung oder Konfession über das Recht stellt.
Wer sich ein wenig mit der Ausbreitungsgeschichte des Islam befasst hat, der wird bemerken, dass wir gerade am Beginn einer derzeit noch sehr friedlichen Landnahme sind. Vermutlich wird das nicht so bleiben, zumal der größte muslimische Verband, aus der Türkei gesteuert, zunehmend konservative Werte vertritt. Dazu dann noch ein kleiner Link, was auch in Schulen und Wissenschaft auf uns zukommt. Man könnte fast lachen, wäre es nicht so traurig: https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/muslime-evolution
2017-01-15 13:30:23
Auf deutsch gesagt ist das die Retourkutsche, für unsere Missionare die vor sehr vielen Jahren diese Völker bekehren wollten.
An und für sich sollte man da einen Konsens finden, um weitere unnötige rechthaberische Gebräuche zu unterbinden! Vor allem müsste da unsere div. Kirchen aktiv werden.....
Denn Sie haben dieses Übel quasi hervorgerufen...
2017-01-15 15:26:06
Großartige Internetseite! Kannte ich bisher nicht. Danke dafür. Großartig das die Humanisten (wie es doch noch so viele von an Hochschulen etc. gibt) sich endlich diesem Wahnsinn gegenüberstellen.

Leider (aus meiner Weltsicht heraus) ist es juristisch z.Z. in Deutschland nicht weit her mit der religiösen Neutralität und dem Staatsdienst. Deswegen sind das auch Punkte mit denen sich auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen muss.
2017-01-15 15:37:42
Welche Quelle hat denn der (Zeitungs)bericht zu Beginn?

Was sollen unsere Kirchen denn zu einer Muslima mit Kopftuch im Staatsdienst sagen?
Wir benötigen eine Rechtsgrundlage die Religionsbekenntnisse von Staatsdienern unterbindet. Also wenn man Kirche und Staat trennen will.
2017-01-15 15:50:00
Ein öffentliches Bekenntnis zu einer Religion oder Weltanschauung im Staatsdienst ist impliziert durch das Kopftuch und sollte nach meiner Auffassung nichts im Gerichtssaal zu suchen haben.

Als Beispiele:
Wenn nun ein Richter mit Springerstiefeln und weißen/roten Schnürbendeln im Gerichtssaal Urteile fällt (wegen rechtsradikaler- oder linksradikaler Auffassungen) oder ein Richter seine Robe gerne kürzer trägt, wobei er untenrum nur Feinripp trägt (wegen einem lohnenswerten Vertrag mit Schiesser) ... Dann stellt er diese Bekenntnisse über den Auftrag und die Verantwortung gegenüber dem Staat, dem er geschworen hat zu dienen.
Und das ist scheiße. Ob man religiös, politisch oder im Feinripp-Departement neutral ist spielt dabei keine Rolle.
2017-01-15 16:06:56
Der Punkt ist, wenn man schon äußerlich seine "Zugehörigkeit" zu einer bestimmten Gruppe zeigt und danach Urteile im Sinne einer Rechtsgrundlage fällt, die keine Vermischung von Staat und Kirche vorsieht, dann ist das kritisch zu betrachten. Was ein Mensch im Hinterkopf denkt ist etwas anderes, es wird nicht nach außen projeziert.

Es ist übrigens auch eine bekannte Frage in der Juristerei inwiefern Ansichten von Richtern das Urteil beeinflussen.

Ob ein Urteil von einem Richter mit einem NSDAP-Parteiabzeichen am Rever oder ein Jahrzehnt später ein Urteil mit der selben Rechtsgrundlage von einem Richter ohne Parteiabzeichen gefällt wird ist ein Unterschied. Ob der Richter in den zehn Jahren seine Gedanken im Hinterstübchen geändert hat kann man ihm leider nicht austreiben.
2017-01-15 16:07:18
Ist nicht wichtig, was am Ende herauskommt? Wenn Zweifel bestehen, kann man die juristische, pädagogische oder sonstwelche Arbeit von Leuten in Feinripp, mit Kreuz oder mit Kopftuch prüfen. Wenn sich die Zweifel bestätigen, dann kann man immernoch reagieren, wobei dann natürlich das Problem auftritt, nach welchen Kriterien jemand aus dem Staatsdienst entbunden werden darf.
Für mich ist diese Debatte eine Scheindebatte. Wirklich wichtig sind doch ganz andere Fakten. Insbesondere die zunehmende wirtschaftliche und soziale Ungleichheit. Um das Thema zu umgehen, kommt das Thema "Referendarin mit Kopftuch" gerade recht.
2017-01-15 16:10:15
Und wenn der Richter in Dresden der NPD recht gibt und einem Extremismus-Forscher verbieten möchte sein Arbeit zu tun und der Richter gleichzeitig ein führendes AfD-Mitglied in Sachsen ist, dann braucht es keine Springerstiefel. Das Ergebnis ist das Gleiche. Nur weil jemand seine rechte Gesinnung nicht durch entsprechendes Outfit zeigt, heißt es ja nicht, dass er nicht trotzdem entsprechend handelt.